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    Vertragsbedingungen für die Anmietung und vertragsgerechte Nutzung der FeWo

    Lieber Reisekunde, wir freuen uns, dass Sie diese Unterkunft buchen möchten. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Vertragsbedingungen genau durch - sie werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande gekommenen mietrechtlichen Nutzungsvertrages welches nach Deutschem Mietrecht geregelt ist (§§ 535ff BGB) . Grundlage für die mietrechtliche Nutzung der von Ihnen gemäß vorstehender Buchungsbestätigung gebuchten FeWo ist der von Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhausvermittlung Heiko Roth vermittelte - Nutzungsvertrag zwischen Ihnen als Reisekunde und dem in der Buchungsbestätigung benannten FeWo-Vermieter. Hierfür gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen:

    1. Zahlungsbedingungen

    Diese Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Reisekunden/Mieter und Gastgeber/Vermieter.

    Neben der Miete ist eine Kaution zu zahlen sowie die Kurtaxe an die Gemeinde. Die Kaution beträgt je nach Objekt zwischen 350,00 € und 650,00 € und wird zum Ende des Aufenthaltes, wenn das Ferienobjekt ohne Beschädigung verlassen wurde, zurückerstattet. Die Kurtaxe vereinnahmt der Vermieter im Auftrag der Gemeinde. Die jeweilige Höhe der Kurtaxe und die Höhe der Kaution wird ausgewiesen in der Buchungsbestätigung.

    Die Anzahlung ist 5 Werktage nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung mit Kaution wird fällig 30 Werktage vor Anreise. Erfolgt der Eingang der Anzahlung bzw. der Restzahlung nicht fristgerecht, ist der FeWo-Vermieter berechtigt, nach ergebnisloser Nachfristsetzung das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung ist unter Angabe der Mietobjekt-Nummer und des Anreisedatums auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu überweisen. Die Restzahlung auf den Mietpreis sowie die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kaution ist bis spätestens 30 Werktage vor Anreisedatum zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen mit Anreise innerhalb von 2 Tagen nach Buchungsdatum oder weniger ist dem in den Buchungsunterlagen genannten örtlichen Vertreter des FeWo-Vermieters ein bankbestätigter Nachweis der Bezahlung / Überweisung evtl. der Bareinzahlung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto vorzulegen oder in Abstimmung mit dem jeweiligen FeWo-Vermieter Miete und Kaution und Kurtaxe bar bei Anreise zu begleichen. Der örtliche Vertreter ist vom FeWo-Vermieter angewiesen, ohne vorgenannten Zahlungsnachweis keinen Schlüssel für das gebuchte FeWo-Objekt auszuhändigen.

    2. Leistungsumfang

    Das gebuchte FeWo-Objekt ist für die kapazitative Personenzahl mit ausreichend Geschirr ausgestattet und entsprechend der jeweiligen Objektbeschreibung auf www.schwarzwald-ferienhaus.net für das gebuchte Objekt, welche Vertragsgegenstand wurde, eingerichtet. Der Mieter darf maximal so viele Gäste und Mitreisende beherbergen, wie in der Buchungsbestätigung als Erwachsene, Kinder und Kleinkinder genannt sind. Die Aufnahme weiterer Personen über die gebuchte Personenzahl hinaus ist nur gegen zusätzliche Gebühr und bei entsprechender Absprache mit dem Vermieter zulässig. Haustiere werden nur aufgenommen, wenn diese zusätzlich gebucht und diese Buchung vom Vermieter rückbestätigt worden ist.
    Der Mieter ist für die Beachtung möglicher Beschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen, Verordnungen oder anderer Rechtsvorschriften, die den Aufenthalt betreffen, verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich an den Vermieter gerichtet sind.
    Bei dem Mietobjekt handelt es sich um ein solches mit moderner Dämmung, das über zahlreiche Einrichtungen verfügt, die eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Nutzung von Ressourcen nahelegt.

    3. Rücktritt vom Mietvertrag / Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    Der Vermieter ist bei höherer Gewalt (Untergang oder Beschädigung des Ferienobjekts ohne sein Verschulden, z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Schneebruch, Rohrbruch oder ähnliches) berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Mietkosten anteilig für die nun nicht mehr zur Verfügung stehende Mietzeit und die anteiligen Verbrauchskosten werden in diesem Falle in der jeweiligen Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter für diese Fallgestaltung sind ausgeschlossen.

    Der Vermieter kann den mietrechtlichen Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung durch den Vermieter oder dessen Vertreter das FeWo-Objekts vertragswidrig nutzt in einem solchen Maße, dass die sofortige Aufhebung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf die Miete. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er ggf. aus einer anderen Verwendung des Mietobjekts erlangt.

    Für den Fall einer solchen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen wird dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro berechnet.

    4. Nutzung / Sorgfaltspflicht / Haftung

    Der Mieter hat das gemietete FeWo-Objekt und die dortigen Einrichtungsgegenstände des FeWo-Objekts pfleglich zu behandeln. Etwaige Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die er, mit angereiste Personen oder von ihm aufgenommenen Gäste sowie Haustiere, denen er den Zutritt zum Mietobjekt gewährt, verursachen, unabhängig vom Eigenverschulden des Mieters. Hierzu ist die Hausordnung zu beachten, welche dem Mieter vor Anreise per EMail zur Verfügung gestellt wird und zu Beginn der Nutzungszeit seines FeWo-Objekts dort zur Verfügung steht. Dem Mieter ist die Nutzung des FeWo-Objekts nur mit so vielen Personen bzw. mit den Haustieren wie gebucht gestattet. Die Aufnahme weiterer Personen bzw. von nicht mitgebuchten Haustieren ist ohne vorherige Zustimmung (Einwilligung) des Vermieters unzulässig. Der Vermieter behält sich vor, für einen solchen Fall von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Nutzung des FeWo-Objekts ist auf die gebuchte Nutzungsdauer für Ferienzwecke beschränkt. Das Rauchen im FeWo-Objekt ist grundsätzlich nicht gestattet.

    Die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis obliegt dem Reisekunden/Mieter. Der Mieter haftet dem Vermieter/Gastgeber gegenüber für mögliche Personen- und Sachschäden aufgrund von Schnee- und Eisglätte.

    5. Übergabe / Rückgabe

    Die Anreise ist zum vereinbarten Reisetag ist ab 16:00 Uhr möglich. Das FeWo-Objekt ist am vereinbarten Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein und grundgereinigt entsprechend der Hausordnung dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu übergeben. Unter anderem ist das Geschirr zur Abreise gespült in dem dafür vorgesehenem Mobiliar zu hinterlassen. Einfache gebrauchsübliche Verschmutzungen an den Fensterscheiben sind im Preis enthalten, nicht jedoch übermäßige Verschmutzungen, wie sie von Händen oder von Hunden herrühren. Die Kaminöfen und Grills sind gereinigt zu übergeben. Der Müll ist zu trennen und in die vorgesehenen Müllabfallcontainer zu befördern. Wird das FeWo-Objekt übermäßig verschmutzt übergeben und wird deshalb eine zusätzliche Reinigung erforderlich, wird diese dem Mieter in Rechnung gestellt, regelmäßig zu 45,00 € pro Arbeitsstunde. Auf Wunsch kann der Mieter gegen Zusatzentgelt eine optimale Grundreinigung vor Anreise dazu buchen. Das mietvertragliche Nutzungsverhältnis endet am vereinbarten Abreisedatum um 10:00 Uhr.

    6. Haftung

    Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhausvermittlung Heiko Roth steht für die ordnungsgemäße Vermittlung des gebuchten FeWo-Objekts ein.

    Für die Erbringung der gebuchten Leistungen im Zusammenhang mit der FeWo-Nutzung und bei evtl. Mängeln der Leistungserbringung ist ausschließlich der FeWo-Vermieter in der Gewährleistung und ggf. Haftung.

    7. Schriftform / Salvatorische Klausel

    Änderungen und Ergänzungen des mietrechtlichen Nutzungsverhältnisses und dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

    Sollten einzelne Bestimmungen der mietrechtlichen Nutzungsvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

    Die mietrechtliche Nutzungsvereinbarung und diese Vertragsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Besonderer Hinweis bei Buchung des historischen Hofguts Bärenschlössle:

    Auf dem historischen Hofgut finden in der Eventscheune Feierlichkeiten der gehobenen Gastronomie statt. Die Hoffläche dient hierbei als Empfangsbereich für die Gesellschaft. Im Bärensaal im Obergeschoss werden die Dinner abgehalten und das Rahmenprogramm durchgeführt. Die Feier nach dem schlemmen wird in der Lounge im Erdgeschoss abgehalten. Im Erdgeschoss haben wir einen erhöhten Schallschutz um Belästigungen der Nachbarn vorzubeugen. Der Außenbereich wird während des Dinners umgebaut, sodass die Hoffläche wieder frei wird. Der Außenbereich für die Gäste befindet sich dann direkt vor der Silohalle. Als Feriengäste direkt gegenüber des Stalles werden Sie hierbei für kurze Zeit etwas beeinträchtigt. Die massiven Mauern vom Bärenschlössle schützt Sie aber vor zu deutlicher Lärmbelästigung.

    Haustiere sind gestattet, jedoch dürfen diese sich nur im Erdgeschoss aufhalten und nicht im 1. Stockwerk.

    Besonderer Hinweis bei Buchung des Holzhauses Oberbrändi, vom Ferienhaus Reinerzau Kleine Kinzig, Landhaus Seewald, Ferienhaus Simonswald, Schindelhäusle Schillerstraße und im Ferienhaus und dem Gruppenhaus LUG INS TAL:

    Die Veranstaltung eines Junggesellenabschieds - JGA - und von „Partys“ ist verboten im Holzhaus Oberbrändi, im Ferienhaus Reinerzau Kleine Kinzig, Landhaus Seewald, Ferienhaus Simonswald, Schindelhäusle Schillerstraße und im Ferienhaus und dem Gruppenhaus LUG INS TAL.

    Besonderer Hinweis bei Buchung vom Landhaus Seewald:
    Die Hausregeln im Überblick:

    • Partys und Veranstaltungen sind nicht erlaubt.
    • Bitte halten Sie zwischen 22:00 und 06:00 Uhr Ruhe um das Ferienhaus ein.
    • Ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke ist im gesamten Haus einzuhalten.
    • Musik bitte nur im Haus auf Zimmerlautstärke, um die Ruhe draußen zu bewahren.
    • Ab 22 Uhr: Musik und laute Geräusche im Freien vermeiden, Fenster geschlossen halten.
    • Rauchen ist im Haus nicht gestattet.
    • Das Zünden von Feuerwerk ist untersagt.
    • Gruppen von Jugendlichen, Studenten und Sportteams sind hier nicht erlaubt.
    • Mülltrennung ist erforderlich.
    Minut Sicherheitssystem: Für zusätzliche Sicherheit haben wir das innovative Minut Lärmüberwachungssystem im Landhaus installiert. Datenschutzrichtlinien werden strikt eingehalten – weder Video- noch Tonaufzeichnungen erfolgen. Das System erkennt automatisch und diskret Überschreitungen des Lärmpegels durch DB-Messung, um einen angenehmen Aufenthalt für alle Gäste und die Nachbarn zu gewährleisten. Zusätzlich bietet das Minut Sicherheitskonzept Temperaturmessung, Zigarettenrauchmeldung und Einbruchsschutz für Ihren Komfort und Ihre Sicherheit.

     

    Besonderer Hinweis bei Buchung Blockhauses Schwarzwald und der JGA Event Location:

    Bitte beachten Sie ein JGA ist möglich. Aber es sind die Ruhezeiten absolut einzuhalten. Es ist also ein gemütliches Beisammensein möglich, aber keine wilden ausschweifenden Parties. Wir erwarten ordentliches Verhalten so das sich naturverbundene Gruppen welche die Ruhezeiten einhalten sich sehr wohl fühlen werden und herzlich willkommen sind. Die Hausordnung finden Sie hier.

    Nutzungs- und Haftungsbeschränkungsvereinbarung für die Internetnutzung:

    1. Mit Buchung des Ferienobjekts erkennt der Mieter diese Internetnutzungsbedingungen an. Dem Mieter und seinen Angehörigen bzw. Gästen für den Zeitraum der Mietdauer gestattet, den Internetzugang unter den nachfolgenden Bedingungen in angemessenen Umfang zu nutzen.

    Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, W-LAN-Schlüssel, etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und von diesem geheim zu halten. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, Dritten ohne die Zustimmung des Anschlussinhabers die Nutzung des Internets zu gestatten. Die Zugangsdaten werden nach Mietende durch den Vermieter geändert.

    2. Datenschutzbestimmungen

    Der Vermieter ist berechtigt, die für die Sicherstellung der ordnungsmäßigen Internetnutzung erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Tel.-Nr., Geburtsdatum, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Internetseiten, IP-Adressen etc.) gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben. Diese werden vom Vermieter zur Sicherung seiner Rechte bei unzulässiger Nutzung des Internets gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden nach 5 Jahren gelöscht, wenn der Mieter innerhalb dieser Zeit den Internetanschluss des Vermieters nicht mehr genutzt hat.

    3. Leistung und Verfügbarkeit

    Die Bereitstellung des Internetzugangs durch den Vermieter wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck besteht nicht.

    4. Rechtswidrige Nutzung

    Dem Mieter ist es untersagt, über den Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, welche dem Vermieter gegenüber Forderungen entstehen lassen.

    Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass jede Nutzung, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstößt, unzulässig ist.

    Dies betrifft insbesondere:

    - die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter durch Nutzung von sog. “Peer-to-Peer Netzwerken” bzw. rechtswidrigen „Internet-Tauschbörsen” auf denen z.B. urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Software illegal verbreitet werden („Illegales Filesharing”),

    - die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails (sog.“Spamming“) und Viren,

    - das Übermitteln oder Einstellen von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten,

    - der Besuch von Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten, wie z.B. Websites mit volksverhetzendem oder kinderpornographischem Inhalt, Websites, die zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen sowie Websites, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,

    - das Eindringen bzw. versuchte Eindringen in fremde Datennetze (sog. „Hacking”).

    Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht, den Vermieter davon unverzüglich zu unterrichten.

    5. Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

    Der Mieter ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zum Vermieter allein und ausschließlich verantwortlich.

    Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden an dem Computer des Mieters, die durch die Internetnutzung entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Vermieters beruhen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen Virenbefall durch Verwendung des Internetzugangs übernommen.

    Der Mieter verpflichtet sich, eigene Schäden die ihm aufgrund einer unzulässigen Nutzung entstehen, selbst zu tragen.

    Der Mieter erklärt sich dazu bereit, den Vermieter von Schäden, die durch die unberechtigte Internetnutzung entstehen, freizustellen.

    6. Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen

    Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Internetzugang einzuschränken oder vollständig zu sperren. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

    7. Schlussbestimmungen

    Sollten im Einzelfall Abweichungen von der vorstehenden Vereinbarung notwendig sein, so sind diese mit dem Vermieter abzustimmen.

    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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