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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienhaus-Vermittlung

    Präambel Vermittlungsvertrag

    Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhausvermittlung Heiko Roth tritt ausschließlich als Vermittler von Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienappartements auf. Für diese Tätigkeit gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhausvermittlung. Diese regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Vermittler Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhausvermittlung Heiko Roth für die Vermittlung von Unterkünften als Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienappartements, jedoch nicht zu dauerhaften Wohnzwecken.

    1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

    Der Reisende kann beim Vermittler per Post, Telefon oder auch online die Verfügbarkeiten und Preise anfragen. Der Vermittler stellt dem Reisenden im Auftrag des jeweiligen Anbieters / FeWo-Vermieters die Preise und Verfügbarkeiten zusammen. Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Angebot. Ist der Reisende interessiert, teilt er dies dem Vermittler schriftlich, per EMail oder telefonisch mit. Das verbindliche Angebot wird erst auf Anforderung durch den Reisenden erstellt und an diesen übermittelt. Der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter / FeWo-Vermieter kommt erst zustande, wenn der Vermittler die Vertragsannahme bezogen auf ein verbindliches Angebot im Auftrag des FeWo-Vermieters gegenüber dem Reisenden erklärt.

    Hiermit kommt auch zwischen dem Reisenden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von FeWo-Unterbringungsleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

    Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Reisenden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhaus-Vermittlung und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

    2. Informationspflichten bei der Vermittlung von einzelnen Ferien-Unterkünften

    Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Reisenden. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, zwischen dem Reisenden und dem Vermittler wurde ein besonderer Auskunftsvertrag geschlossen.

    Der Vermittler übernimmt bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der vermittelnden FeWo-Unterbringungsleistungen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich von Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelten Leistungen auch keine Beschaffungsgarantie, es sei denn, dies wird mit dem Vermittler ausdrücklich vereinbart.

    Der Vermittler nimmt ggf. Sonderwünsche nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Anbieter / FeWo-Vermieter entgegen, hat für die Erfüllung solcher Sonderwünsche aber nicht selbst einzustehen. Im Regelfall bedürfen Sonderwünsche der ausdrücklichen Bestätigung durch den FeWo-Vermieter, damit sie zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des FeWo-Vermieters werden.

    3. Umbuchung und Rücktritt

    Soweit der Reisende Umbuchungen oder den Rücktritt von den vom Vermittler vermittelten FeWo-Unterbringungsleistungen wünscht, richtet sich dies nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters / FeWo-Vermieters. Der Vermittler ist berechtigt, alle auf Grund von Umbuchung oder Rücktritt entstehenden Kosten und Vergütungen dem Reisenden im Namen des jeweiligen Anbieters / FeWo-Vermieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten (Inkassovollmacht).

    Zudem berechnet der Vermittler folgendes Serviceentgelt für Umbuchungen / Stornierungen:

    - für Umbuchungen und / oder Stornierungen von Ferienhäuser oder -wohnungen oder -appartements: 50,00 € pro Objekt.

    Dieses Serviceentgelt ist unabhängig von den jeweiligen evtl. Rücktritts-/Stornopauschalen aus FeWo-Mietverträgen mit dem FeWo-Vermieter, die der Vermittler vermittelt hat. Für diese gelten ggf. die jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters / FeWo-Vermieters.

    Der Vermittler behält sich das Recht vor, das vorbeschriebene Serviceentgelt auch nach den tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen.

    Es ist dem Reisenden unbenommen, dem Vermittler nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Vermittler geforderten Pauschalen.

    4. Mitwirkungspflichten des Reisenden; Einbeziehung von AGB vermittelter Anbieter / FeWo-Vermieter

    4.1.

    Der Reisende hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünften oder Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen, welche der Reisende in Auftrag gegeben hatte.

    Es muss dem Vermittler Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Reisenden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich gewesen wäre.

    4.2.

    Kommt durch die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers ein Vertrag zwischen dem Reisenden und vermittelten FeWo-Vermietern zustande, finden bei Einhaltung der gesetzlichen Einbeziehungsvorschriften ggf. zusätzlich die Allgemeinen Mietbedingungen sowie die sonstigen Regelungen des jeweiligen Anbieters / FeWo-Vermieters Anwendung. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung, Haftungsbeschränkung, Erklärungs- und Verjährungsfristen sowie andere Vertragsbedingungen geregelt sein. Der Reisende ist gehalten, sich bzgl. des genauen Inhaltes der anwendbaren Reise-AGB und sonstiger Regelungen direkt an den von ihm ausgewählten und von Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhaus-Vermittlung Heiko Roth vermittelten Anbieter / FeWo-Vermieter zu wenden.

    5. Inkasso von Nutzungsentgelt

    5.1.

    Das Nutzungsentgelt sowie die Kosten für die gebuchte FeWo-Unterbringung auch bzgl. der örtlichen Kurtaxe, sind mit dem jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter individuell abgestimmt und vom Zeitpunkt der Anfrage, Buchungszeitpunkt, Aufenthaltsdauer und der Personenzahl der Reisegruppe abhängig.

    In der Regel erfolgt das Inkasso der Zahlungen des Reisenden durch den jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter/Gastgeber.

    Gleichwohl ist grundsätzlich Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhausvermittlung Heiko Roth von dem jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs ermächtigt, Zahlungen des Reisenden für den jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter zum Inkasso entgegenzunehmen, zur Weiterleitung an den jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter.

    Das jeweilige Nutzungsentgelt sowie der Gegenwert für die gebuchten FeWo-Unterbringungsleistungen wird regelmäßig über eine Anzahlung und eine entsprechende Restzahlung vereinnahmt. Die Höhe der Anzahlung, bezogen prozentual auf den gesamten Vertragswert und die Höhe der restlichen Zahlung ist auf der Buchungsbestätigungs-E-Mail vorgegeben und wird entsprechend mit dem Reisenden vereinbart. Die Anzahlung ist zu dem dort vereinbarten Zahlungstermin an den jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter, vertreten durch die Inkassobevollmächtigte Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhaus-Vermittlung Heiko Roth zu zahlen. Das restliche Nutzungsentgelt bzw. die restlichen Kosten für die gebuchte FeWo-Unterbringung sind zu dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zahlungstermin, spätestens bei Ankunft am Ferienort an den jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter zu zah¬len.

    Geht die Anzahlung nicht terminsgerecht ein, behält sich der jeweilige Anbieter/FeWo-Vermieter, vertreten durch Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhausvermittlung Heiko Roth vor, nach Mahnung und mit Fristsetzung vom Vertrag über die vereinbarte FeWo-Unterbringungsleistung zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2. und 6.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhaus-Vermittlung zu belasten.

    5.2.

    Grundsätzlich wird keine Barzahlung von Nutzungsentgelten und/oder von Nebenkosten akzeptiert.

    Bei kurzfristigen Buchungen mit Anreise innerhalb von 2 Tagen nach Buchungsdatum oder weniger ist dem in den Buchungsunterlagen genannten örtlichen Vertreter des Anbieters/FeWo-Vermieters ein bankbestätigter Nachweis der Bezahlung/Überweisung evtl. der Bareinzahlung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto vorzulegen, oder in Abstimmung mit dem jeweiligen Anbieter/FeWo-Vermieter bar bei Anreise zu begleichen. Der örtliche Vertreter ist vom Anbieter/FeWo-Vermieter angewiesen, ohne vorgenannten Zahlungsnachweis keinen Schlüssel für das gebuchte FeWo-Objekt auszuhändigen. Stattdessen er-folgt die Abwicklung des vermittelten Vertragsverhältnisses dann nach Maßgabe von Ziff. 5.1. i.V.m. Ziff. 6.2. und 6.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhaus-Vermittlung.

    6. Stornierung und NoShow

    6.1.

    Der Reisende wird von der Entrichtung des Nutzungsentgelts für die Unterbringung nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts an dem vermittelten Objekt gehindert ist.

    Der jeweilige Anbieter/FeWo-Vermieter behält somit das vereinbarte Entgelt, rechnet jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die er aus einer anderweitigen Verwendung des Gebrauchs erlangt (§ 537 Abs. 1 BGB).

    6.2.

    Sofern der Reisende einen anderen Interessenten im selben Zeitraum und zum selben Preis statt seiner einsetzen kann, akzeptiert Traumferienhäuser Schwarzwald - Ferienhausvermittlung Heiko Roth namens und im Auftrag des FeWo-Anbieters die Änderung des Namens; jedoch ist insoweit eine Verwaltungskostenpauschale von 50,00 € für den Vermittler fällig.

    6.3.

    Es wird dem Reisenden empfohlen, Stornierungserklärung, Umbuchungswünsche oder den Wunsch auf Übertragung des Vertrages auf einen anderen Reisenden in seinem eigenen Interesse aus Beweissicherungsgründen schriftlich, auch per Email vorzunehmen, eingehend bei Ferienhausvermittlung Heiko Roth.

    7. Reiseversicherungen

    Der Vermittler weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung hin, auch zur Deckung von evtl. Rückführungskosten bei Reiseabbruch nach Unfall oder bei Krankheit sowie auch auf die Abschlussmöglichkeit einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung.

    8.Haftung des Vermittlers / Haftungsbegrenzung

    8.1.

    Der Vermittler haftet nicht für die Erbringung der FeWo-Leistung selbst, sondern ausschließlich dafür, dass die Vermittlung ordnungsgemäß vorgenommen wird. Der Vermittler ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die dem Reisenden zur Verfügung gestellten Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.

    8.2.

    Der Vermittler übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von fremden Inhalten. Sämtliche angebotenen FeWo-Unterbringungsleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Für die Durchführung der FeWo-Unterbringungsleistungen durch den vermittelten Anbieter/FeWo-Vermieter ist jede Haftung/Gewährleistung durch den Vermittler ausgeschlossen.

    8.3.

    Die vertragliche Haftung des Vermittlers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert der jeweils vermittelten FeWo-Unterbringungsleistungen beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Vermittler herbeigeführt wurde.

    Der Vermittler haftet nicht für nicht von ihm zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung von Buchungsunterlagen im Zusammenhang mit deren Versendung.

    Die einzelnen Angaben zu den FeWo-Buchungen beruhen auf den Angaben des vermittelten Anbieters/FeWo-Vermieters. Diese stellen keine Zusicherung seitens des Vermittlers dar. Der Vermittler haftet nicht für die Verfügbarkeit einer FeWo-Unterbringungsleistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit dem Vermittler fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung des Vermittlers für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt und ebenfalls auf den dreifachen Wert der vermittelten FeWo-Leistungen begrenzt.

    8.4

    Übernimmt der Vermittler - ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Reisenden, haftet der Vermittler für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Reisenden gegenüber dem vermittelten Anbieter / FeWo-Vermieter besteht keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

    8.5.

    Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB (Haftung für Buchungsfehler) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

    9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

    9.1.

    Der Vermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Vermittler nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Vermittler weist für Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] hin.

    9.2.

    Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des EWR oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Vermittler die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den Vermittler ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

    Für Klagen des Vermittlers gegen Reisende bzw. Vertragspartner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermittlers vereinbart.

    10. Salvatorische Klausel

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienhaus-Vermittlung.

    FeWo-Vermittler:

    Traumferienhäuser Schwarzwald -

    Ferienhausvermittlung Heiko Roth

    Schillerstraße 62

    D-72275 Alpirsbach

    Tel.: 0049-7444-4130

    EMail: roth@schwarzwald-ferienhaus.net

    www.schwarzwald-ferienhaus.net

    Geschäftsführer: Heiko Roth

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